Untersuchungen nach §§ 41 und 42 BOKraft

Fahrzeuge, die zur gewerblichen Personenbeförderung genutzt werden, unterliegen aus guten Gründen besonderen Prüfkriterien. Darum hat der Gesetzgeber schon in den 1970-er Jahren eine spezielle Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr erlassen, die BO Kraft.

Darunter fallen Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese im Linien- oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.

Im Genaueren Überprüfen wir bei der Untersuchungen nach BOKraft

Im Genaueren Überprüfen wir bei der Untersuchungen nach BOKraft

DIE Hauptuntersuchung nach BOKraft KANN FÜR DIE FOLGENDEN FAHRZEUGTYPEN ERBRACHT WERDEN:

Leistung

Untersuchungen

nach § 41 BOKraft
Prüfungszeitraum: Jährlich Wiederkehrende Hauptuntersuchung
  • wiederkehrenden Hauptuntersuchung nach § 29StVZO
  • Mit Untersuchungsbericht bzw. Prüfbuch

Untersuchungen

nach § 42 BOKraft
Prüfungszeitraum: Initiale Ausserordentliche Hauptuntersuchung
  • Hauptuntersuchung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Mit Untersuchungsbericht bzw. Prüfbuch
Kontakt

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