H-Kennzeichen & Oldtimereinstufung nach §23 StVZO

Seit dem Jahre 2006 ist es möglich, ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen. Damit soll die Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen, historischen Kulturgutes gefördert und unterstützt werden.

Im Genaueren Überprüfen wir bei der Hauptunter-
suchung

Im Genaueren Überprüfen wir bei der Oldtimer-Einstufung

DIE Oltimer-Einstufung KANN FÜR DIE FOLGENDEN FAHRZEUGTYPEN ERBRACHT WERDEN:

Leistung

Oldtimer-Einstufung

für Pkw, Nutzfahrzeuge, Motorrad und Wohnmobile
Prüfungzeitraum: ab 30 Jahren
  • Einmalige Einstufung nach §23 StVZO
  • Preis Je nach Fahrzeugtyp variierend
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